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Wir werden von Berufsgenossenschaften, privaten Unfallversicherungen, Sozialgerichten und auch Trägern der Rentenversicherung mit Ihrer Begutachtung betraut. Wir sind unabhängig und erstellen das Gutachten unparteiisch und objektiv. Bedenken Sie auch, dass wir hierbei rechtliche Gegebenheiten berücksichtigen müssen und dass in der gesetzlichen Unfallversicherung andere Bestimmungen gelten als in der privaten Unfallversicherung. Oft nützt auch ein Blick ins Kleingedruckte Ihres Versicherungsvertrages. Wir sind immer bemüht Ihnen einen Untersuchungstermin nach persönlicher telephonischer Rücksprache anzubieten. Die Begutachtungen finden auch am Samstag statt. Beachten Sie aber, dass oft, vor allem bei der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmte Fristen eingehalten werden müssen.



Zur Untersuchung bringen Sie bitte mit:

alle verfügbaren Röntgen, CT- und MRT-Bilder
Arztbriefe, Entlassbriefe, frühere Gutachten und Atteste, sofern vorhanden
orthopädische Hilfsmittel
eine Liste der Medikamente, die Sie regelmässig oder bei Bedarf einnehmen
eine Aufstellung über Ihre Beschwerden, damit Sie nichts vergessen
ggf. einen Dolmetscher, sofern eine Verständigung in Deutsch sonst nicht ausreichend möglich wäre




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